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Legal Highs-Was wirklich drin ist



Das Phänomen der „Legal Highs“ hat für Drogenberater und Polizei ungeahnte Ausmaße angenommen, wir wussten bereits vor zwei Jahren, was uns da erwarten wird (Hanf Journal 02/09):

„Was dann als nächstes kommt, kann sich ein jeder an fünf Fingern abzählen: Bald wird es „Sponge“, „Spuk“ oder „Spam“ geben, da das Betäubungsmittelgesetz nur um diese beiden nachgewiesenen Cannbinoide erweitert wurde. So stehen noch weit über 200 synthetische Abkömmlinge des natürlichen THC-Moleküls zur Verfügung, die allesamt einen deftigen Rausch versprechen und nicht im BtmG aufgeführt sind. Das Verbot ist wieder einmal Ausdruck vollkommener Ahnungs- und Hilflosigkeit der (drogen)politisch Verantwortlichen“.

Genau so ist es gekommen, die Zahl der synthetischen High-macher liegt mittlerweile bei über 1000 verfügbaren, im Internet bestellbaren Substanzen. Bei uns hat sich, trotz der messerscharfen Analyse vor über zwei Jahren, seither niemand gemeldet, um nachzufragen, ob wir eventuell ein wenig besser Bescheid wissen als andere, die sich mit ihrem Halbwissen an die Öffentlichkeit wagen. Obwohl unsere Redaktion besser mit dem Thema betraut ist als LKA, Dykmans und alle anderen drogenpolitischen Einfaltspinsel zusammen, möchte anscheinend niemand so genau wissen, was da auf uns zukommt.

Die Strafverfolgungsbehörden sind machtlos, weil das BtmG gar nicht so schnell geändert werden kann. Die Berichte in den Tageszeitungen zitieren meist nur die Pressemeldungen der Polizei oder geben sich wilden Spekulationen hin.
Das Bisschen, was die Polizei weiß, behalten sie dann für sich, um potentielle Kunden und Verkäufer nicht zu ermutigen, noch mehr Chemie zu konsumieren oder zu verkaufen. Das Hanf Journal hat sich deshalb die Mühe gemacht rauszubekommen, was wirklich in Badesalz, Räuschermischung oder Wannenreiniger drin ist. Momentan gibt es drei gängige Varianten, die nicht unter das BtmG fallen:

Was törnt wie und wie heisst‘s?

Künstliche Cannabinoide
(meist als Räuchermischung verkauft):

Obwohl sie oft einfach nur als synthetische Cannabinoide bezeichnet werden, sind viele der Substanzen strukturell nicht mit den sogenannten „klassischen“ Cannabinoiden verwandt. Die synthetischen Cannabinoide werden in sieben Hauptstrukturgruppen untergliedert:


Naphthoylindole (wie JWH-018, JWH-073 und JWH-398)

Naphthylmethylindole

Naphthoylpyrrole

Naphthylmethylindene

Phenylacetylindole (Benzoylindole wie JWH-250)

Cyclohexylphenole (wie CP 47,497 und Homologe von CP 47,497

Klassische Cannabinoide wie HU-210



Im Reinzustand liegen diese Stoffe entweder als Feststoffe oder Öle vor. Rauchmischungen werden in der Regel in Päckchen aus Metallfolie verkauft und enthalten typischerweise 3 g getrocknetes pflanzliches Material, dem ein oder mehrere Cannabinoide zugesetzt worden sind.

Zur Zeit ist jedoch wenig zur genauen Pharmakologie und Toxikologie der synthetischen Cannabinoide bekannt, und es wurden nur wenige offizielle Humanstudien veröffentlicht. Möglicherweise haben manche Cannabinoide neben ihrer hohen Wirksamkeit besonders lange Halbwertszeiten und führen so zu einer verlängerten psychoaktiven Wirkung.

Zusätzlich könnten beträchtliche Dosierungsschwankungen in den Rauchmischungen selbst vorliegen, sowohl hinsichtlich der vorhandenen Substanzen als auch deren Menge. Daher besteht eine größere Gefahr einer Überdosis als bei Cannabis. Leserberichte haben zudem auf eine extrem hohe Toleranzentwicklung gegenüber THC berichtet.

Einige Fluor-Amphetamine sowie synthetische Cathinone (wirken stimulierend, werden gesnieft, geschluckt oder gespritzt, nie geraucht) werden als Badesalze oder Wannenreiniger vertrieben. Wirken wie Speed, die gefahren sind ähnlich wie bei den verbotenen Amphetaminen/mephedron.
Synthetische Kokain-Derivate wie Dimethocain oder pFBT, für sie gilt das gleiche wie für die unter 2) aufgeführten Stoffe. Wirken wie Koks, die Gefahren sind ähnlich wie bei den verbotenen Amphetaminen / Mephedron.
Nur ein Bruchteil der in A - C erwähnten Substanzen fällt unter das BtmG.

Der nächste Schritt war ein Interview mit einem Internetshop aus Deutschland, der solche Produkte vertreibt: Allerdings behaupten alle Händler, an die wir uns gewendet haben, dass ihre Produkte keines dieser noch nicht verbotenen Stoffe enthalte. Das stimmt zumindest im Falle unseres Interviewpartners nicht, unserer Redaktion liegt ein Gutachten vor, das etwas anders sagt: Das vertriebene „Badesalz“ enthält 3-Fluormethcathinon, einen nahen Verwandten von Mephedron:

Hallo. Ihr kennt ja sicher das Hanf Journal. Ich habe im Zusammenhang mit euren Produkten ein paar Fragen. Handelt es sich bei den Badezusätzen um Fluormethcathinon-Isomere?

Keines unserer Produkte (Badesalze, Cleaner, Räuchermischungen zur Verbesserung der Raumluft etc.) enthält die angegebenen Substanzen.

Gibt es Warnungen, falls jemand mal „zu heiß“ badet?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, weshalb nicht?

Uns ist bekannt, dass einige Produkte missbräuchlich genutzt werden, hiervor warnen wir und raten ausdrücklich davon ab!

Enthält das Produkt Pot Pourri Vanilla ein künstliches Cannabinoid der JWH-Gruppe, eine Indol-Verbindung oder sonst ein unter researchchemicalsupplier.com aufgeführtes Produkt?

Keines unserer Produkte (Badesalze, Cleaner, Räuchermischungen zur Verbesserung der Raumluft etc.) enthält die angegebenen Substanzen.

Im Blog finden sich viele Erfahrungsberichte, aus denen hervorgeht, dass die meisten derer, die Beiträge verfassen, eure Produkte nutzen, um sich zu stimulieren, Zitate spare ich mir aus Platzgründen. Inwieweit nehmt ihr diese Hinweise ernst?

Uns ist bekannt, dass einige Produkte missbräuchlich genutzt werden, hiervor warnen wir und raten ausdrücklich davon ab!

Eure Produkte fallen weder unter das BtmG noch unter das AMG wie ihr betont. Weshalb gestaltet ihr die Packung nicht so transparent, dass der Kunde und eventuell auch ein Arzt (Allergien als Stichwort) weiß, was in der Packung ist, wie das auch bei anderen Kosmetikprodukten Usus ist? Selbst auf der billigsten Seife steht eine chemische Ingredenzienliste.

Die von Ihnen genannten Informationen zur Gestaltung der Packung werde ich an den Hersteller weitergeben.

Dreist gelogen. Ein solch verantwortungsvoller, transparenter Umgang mit Kundschaft und Produkt nennt man auch die drei Affen-Taktik: Nix sehen, nix hören, nix sagen. Aber die Hand aufhalten und auf der Webseite mit riesigen Gewinnspannen werben, falls man auch Händler werden möchte. Selbst wenn es als Badesalz ge- oder missbraucht würde, ist der fehlende Hinweis auf jedwede Inhaltsstoffe mehr als fahrlässig, denn auch Allergiker oder Kleinkinder müssen geschützt werden.

Fehlende Transparenz auf allen Seiten

Die Polizei ist genauso unehrlich wie die Händler und gibt lückenhafte oder falsche Informationen auf Fragen zur rechtlichen Situation für Konsumenten oder Verkäufer.

Besonders in Süddeutschland wird ein Droh-Szenario aufgebaut, das Konsumenten und Händler abschrecken soll: Head-Shops sowie die Wohnungen deren Besitzer werden reihenweise durchsucht und die Polizei beschlagnahmt kistenweise bunte Päckchen, egal ob etwas Illegales darin ist oder nicht. Da die meisten Mischungs-Dealer oft rechtlich besser Bescheid wissen als die ermittelnden Behörden, sind die gefundenen Mischungen im Regelfall nicht dem BtmG unterstellt. Die Polizei redet jetzt von zu erwartenden Strafen bis zu zehn Jahren nach dem Arzneimittelgesetz. Wer jedoch weiß, wie Händler illegaler Dopingmittel nach dem gleichen Paragraphen bestraft werden, sieht: Ein Badesalz-Ticker hat, im Vergleich zu einer BtmG-Verurteilung, wenig zu befürchten, was die bisherige Rechtssprechung in Sachen Spice & Co auch beweist.

Ein Konsument hat, anders als es oft zu lesen ist, gar nichts zu befürchten, wenn die gefundene Substanz „nur“ dem Arzneimittelgesetz unterliegt. Und obwohl der Polizei sehr wohl Informationen über Wirkungsweise und Inhaltsstoffe dieser neuartigen Designerdrogen vorliegen, hält sie sich bedeckt und redet nach wie vor von Räuchermischungen anstatt von Designerdrogen. Das uns vorliegende Badesalz-Gutachten wurde von der Polizei in Baden-Württemberg in Auftrag gegeben, die daraus gewonnenen Erkenntnisse werden Konsumenten und Medizinern jedoch kaum zugänglich gemacht, sondern dazu verwendet, künftige BtmG-Änderungen vorzunehmen. Hier wird weiterhin auf Repression gesetzt, wo sie gar nicht greifen kann, weil die gesetzliche Grundlage fehlt und aufgrund der zahllosen Möglichkeiten, neue, legale Drogen zu basteln, zukünftig kaum geschaffen werden kann. Das BtmG in seiner jetzigen Form hat gar keine Chance, mit der Entwicklung Schritt zu halten. Das neue Phänomen der „Legal Highs“ zeigt uns die Grenzen repressiver Drogenpolitik deutlicher als alle illegale Drogen zuvor.

Nur eine aktzeptanz-orientierte, auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Gesetzgebung kann das Problem mit all seinen schädlichen Nebenwirkungen lösen. Die rasend schnelle Weiter-Entwicklung der Designerdrogen beweist, dass es sich beim BtmG in seiner heutigen Form um ein längst überholtes, schlecht funktionierndes Instrument handelt, das seit über 40 Jahren weder den Konsum eindämmt noch die Gesundheit der Konsumenten schützt.
 
UHR  
   
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